Monitoring

Bereich Tier

Antibiotikamonitoring

Die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring ist für Schweinehalter sowie Rinder- und Geflügelmäster ein wesentlicher Baustein des Qualitätssicherungssystems (QS-System).

Unsere Dienstleistungen im Bereich Antibiotikamonitoring für Sie im Überblick:

  • Verwaltung der Stammdaten
  • Freischaltung des Tierarztes
  • Quartalsweise Berichterstattung im Antibiotikabrief
  • Nullmeldung nach halbjähriger Beauftragung durch den Landwirt
  • Weiterleitung der Abgabebelege von der QS- an die staatliche Datenbank nach Freigabe durch den Landwirt
  • Unabhängig oder in Kombination mit der QS-Teilnahme
Salmonellenmonitoring

Das Salmonellenmonitoring ist für Schweinemastbetriebe ein fester Bestandteil im QS-System. Aber auch Betriebe, die noch nicht am QS-System teilnehmen, können über IQ-Agrar das Salmonellenmonitoring nutzen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Salmonellenmonitoring für Sie im Überblick:

  • Stammdatenpflege in der zentralen Salmonellen- und Befunddatenbank
  • Quartalsweise Zustellung der Risikoeinstufung
  • Stammdatenpflege und Trendberechnungen im IQ-Agrar PORTAL

Im IQ-Agrar PORTAL können Sie sich über Ihre aktuellen Salmonellendaten jederzeit informieren. So behalten Sie eine ausreichende Probenziehung und den aktuellen Trend immer im Blick.

Tiergesundheitsindex

Im August 2018 wurde zum ersten Mal der Tiergesundheitsindex für Schweinemastbetriebe ermittelt. Für jeden Bestand wird je ein Index für die Komplexe „Atemwegsgesundheit“, „Sonstige Organgesundheit“, „Gliedmaßengesundheit“ und „Unversehrtheit“ ermittelt.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Tiergesundheitsindex für Sie im Überblick:

  • Stammdatenpflege in der Salmonellen- und Befunddatenbank
  • Quartalsweise Zustellung der Auswertung
  • Verpflichtend für eine QS-Teilnahme

Was ist der Tiergesundheitsindex?

Für QS-Schweinemastbetriebe wird anhand von Tiergesundheitsindizes der Gesundheitsstatus bewertet. Diese basieren auf den in den Schlachthöfen erhobenen Schlachtbefunddaten. Für jeden Bestand wird je ein Index für die Komplexe „Atemwegsgesundheit“, „Sonstige Organgesundheit“, „Gliedmaßengesundheit“ und „Unversehrtheit“ ermittelt. Da die erhobenen Daten aktuell nicht über die verschiedenen Schlachthöfe vergleichbar sind, erfolgt eine separate Einstufung für jeden im Auswertungszeitraum belieferten Schlachthof.

Futtermittelmonitoring

QS-Betriebe, welche selbst Futtermittel erzeugen oder diese selbst mischen, werden über ein Monitoring überwacht. Verfüttern QS-Betriebe Altbrot an ihre Tiere, welches nicht von zertifizierten Herstellern, sondern zum Beispiel von der ansässigen Bäckerei stammt, müssen sich die Betriebe ebenfalls einem Monitoring unterziehen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Futtermittelmonitoring für Sie im Überblick:

  • Organisation der Probennahmen
  • Aufstellung Prüfplan zur Kontrolle der Futtermittel
  • Festlegung der Analyseparameter
  • Datenpflege in der QS-Datenbank

Tierhalter können sich über das entsprechende Formular bei IQ-Agrar für die „Altbrotverfütterung“ registrieren:

Registrierung Altbrot

Bereich Obst, Gemüse und Kartoffel (OGK)

OGK-Rückstandsmonitoring

Für QS-Teilnehmer mit Obst-, Gemüse- oder Kartoffelanbau sowie für GLOBALG.A.P. zertifizierte Betriebe, welche sich für das QS-System anerkennen lassen, ist die Teilnahme am Rückstandsmonitoring verpflichtend. Jedes Jahr wählt die QS-GmbH 35 % der Obst- und Gemüsebetriebe und 5 % der Kartoffelbetriebe für eine Beprobung der erzeugten Ware aus.

Auch für GLOBALG.A.P. zertifizierte Betriebe bietet IQ-Agrar die Teilnahme am Rückstandsmonitoring an.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Rückstandsmonitoring für Sie im Überblick:

  • Durchführung der Beprobung zum jeweiligen Erntezeitpunkt
  • Beratende Unterstützung bei Beanstandungen
  • Datenpflege in der QS-Datenbank
  • Unabhängig oder in Kombination mit der QS-Teilnahme
Nachbauuntersuchung Quarantänekrankheiten

Betriebe mit Kartoffelanbau, die nach den Standards QS oder QS-GAP zertifiziert sind, haben die Möglichkeit einmalig zertifiziertes Pflanzgut (Z-Pflanzgut) nachzubauen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn die angebauten Sorten nachweislich frei von Quarantänekrankheiten sind. Für alle Betriebe, welche weniger als 40 % Z-Pflanzgut einer Sorte einsetzen, besteht eine Untersuchungspflicht.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Nachbauuntersuchung Quarantänekrankheiten für Sie im Überblick:

  • Unabhängiger Probennehmer
  • Organisation und Durchführung der Beprobung
  • Beratende Unterstützung bei Beanstandungen

Bei Bedarf kann ebenfalls die freiwillige Untersuchung auf Viruskrankheiten durchgeführt werden.

 FAQ

Den neuen Tierarzt melden Sie uns bitte über die folgenden Formulare:

Freischaltung Antibiotikamonitoring - Schwein
Freischaltung Antibiotikamonitoring - Geflügel
Freischaltung Antibiotikamonitoring - Rind

Schicken Sie uns diese Formulare bitte ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post.

Sie können sich über die Funktion „Passwort vergessen“ im Login-Bereich ein neues Passwort zusenden lassen oder bei IQ-Agrar gerne ein neues Passwort anfordern. Hierfür einfach eine E-Mail an info@iq-agrar.de unter Angabe der VVVO-Nummer senden, mit der Bitte, ein neues Passwort für die QS-Plattform zu vergeben.

Die Briefe werden immer nach der Einstufung Anfang Februar, Mai, August und November verschickt.

Top 10-Mängel:

  1. Schädlingsmonitoring und –bekämpfung (Pläne und Dokumentation)
  2. Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle
  3. Regelung der Kadaverlagerung und –abholung
  4. Ereignis- und Krisenmanagement
  5. Bezug u. Anwendung von Arznemitteln und Impfstoffen
  6. Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren
  7. Stallböden (korrekte Vorgaben von QS einhalten)
  8. Betriebsdaten (Aktualität)
  9. Umsetzung der Bestandsbetreuung
  10. Zuordnung von Mischfuttermittel (lose Ware) zu VVVO

Eine eine detaillierte Gegenüberstellung der beiden Systeme lesen Sie hier.

Teilnehmende Betriebe am Antibiotikamonitoring müssen einer halbjährlichen Meldepflicht ihres Antibiotikaeinsatzes nachkommen. Medikamente werden vom Tierarzt in der QS-Antibiotikadatenbank „VetProof“ eingetragen. Halbjahre ohne Einsatz müssen mit einer Nullmeldung versehen werden. Diese Meldungen können von Ihnen, Ihrem zuständigen Tierarzt oder uns als Bündler in der QS-Antibiotikadatenbank durchgeführt werden. Wünschen Sie, dass wir eine Nullmeldung für Sie durchführen, nutzen Sie bitte dafür das folgende Formular:

Erklärung über Zeiträume ohne Antibiotikaeinsatz

IQ-Agrar App

Kontakt

IQ-Agrar Service GmbH
Iburger Straße 225
49082 Osnabrück

Tel.: 0541 600288-80
Fax: 0541 600288-90
E-Mail: info@iq-agrar.de

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