QS-Teilnahme

Teilnehmer am QS-System

Tierhalter können mit ihren Schweine-, Rinder- und Geflügelbeständen am QS-System teilnehmen.

Für Erzeuger von Obst, Gemüse oder Kartoffeln ist eine Zertifizierung nach den Standards „QS“ oder „GLOBALG.A.P.“ möglich. Darüber hinaus berechtigt eine kombinierte Auditierung nach dem QS-GAP-Standard zur Lieferung in beide Systeme.

Auch die Prüfung für das „Regionalfenster“ und die Abnahme der „Freiwilligen QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen“ können gleichzeitig mit einem QS-Audit oder QS-GAP-Audit erfolgen.

Varianten der Teilnahme am QS-System

Variante 1

Als Erzeuger beauftragen Sie IQ-Agrar direkt mit der Bündelung des Betriebes. Alle Dienstleistungen werden von IQ-Agrar direkt an den Erzeuger erbracht.

Variante 2

Der Erzeuger meldet sich über einen sogenannten Systemberater an. Sobald ein Erzeuger über einen Systemberater erfasst wird, erhält der Systemberater Zugang zu den QS-relevanten Informationen seiner angeschlossenen Betriebe und leitet diese an die Betriebe weiter.

Zeitstrahl Ablauf QS-Teilnahme

Für eine bessere Übersicht der zeitlichen Abläufe und Zusammenhänge nutzen Sie bitte folgende Abbildung:

Ihre Ansprechpartner

Landwirte können IQ-Agrar entweder direkt mit der Organisation der QS-Teilnahme beauftragen oder Organisationen und Einrichtungen der Landwirtschaft, zu denen bereits Kontakt besteht, als sogenannte Systemberater in Anspruch nehmen.

Hilfe bei der Vorbereitung

Zur optimalen Vorbereitung auf die erste Auditierung empfiehlt IQ-Agrar die Nutzung eines Systemordners, mit dessen Hilfe alle QS-Unterlagen organisiert werden können. Dadurch kann das Audit später schneller und effektiver durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen haben, nutzen Sie dafür unser Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an.

 FAQ

Eine Kündigung ist jederzeit zu sofort oder unter Angabe eines Kündigungsdatums möglich. Bei Kündigungen, die bis zum 30.06. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle von IQ-Agrar eingehen und spätestens zum 01.07. wirksam werden, erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss von Seiten des Kunden unterschrieben sein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Folgende Tätigkeiten beschreibt einen QS-Bündler:

  • Bindeglied zwischen teilnehmenden Betrieben am QS-System und der QS GmbH
  • Registrierung des Betriebes in der QS-Datenbank
  • Bereitstellung von Unterlagen zur Auditvorbereitung
  • Organisation von unabhängigen Audits
  • Unterstützung und Datenpflege bei der Teilnahme an unterschiedlichen Monitoringprogrammen
  • Unterstützende Maßnahmen in der Tierseuchenbekämpfung, für das Krisenmanagement, für Lebensmittelinformationen und risikoorientierter Fleischuntersuchungen

Die Teilnahme am QS-System muss über einen QS-Bündler erfolgen.

Top 10-Mängel:

  1. Schädlingsmonitoring und –bekämpfung (Pläne und Dokumentation)
  2. Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle
  3. Regelung der Kadaverlagerung und –abholung
  4. Ereignis- und Krisenmanagement
  5. Bezug u. Anwendung von Arznemitteln und Impfstoffen
  6. Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren
  7. Stallböden (korrekte Vorgaben von QS einhalten)
  8. Betriebsdaten (Aktualität)
  9. Umsetzung der Bestandsbetreuung
  10. Zuordnung von Mischfuttermittel (lose Ware) zu VVVO

Die tagesaktuelle Lieferberechtigung eines Standortes ist in der QS-Datenbank hinterlegt.

Eine Anleitung zur Kontrolle der Lieferberechtigung finden Sie hier.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gerne alle notwendigen Dokumente dafür zusammen.

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Kontakt

IQ-Agrar Service GmbH
Iburger Straße 225
49082 Osnabrück

Tel.: 0541 600288-80
Fax: 0541 600288-90
E-Mail: info@iq-agrar.de

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