Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich haben wir häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt. Informieren Sie sich gerne vorab hier, um zur schnellstmöglichen Beantwortung Ihrer Frage zu gelangen. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

QS-System

Ein Mangel muss in der vereinbarten Frist aus dem Audit behoben werden. Bitte reichen Sie in diesem Zeitraum einen Nachweis über die Korrekturmaßnahmen bei uns ein. Diese werden dann an die Zertifizierungsstelle weitergeleitet.

Bitte schicken Sie Ihre Korrekturmaßnamen per Mail, Fax oder Post an Ihren Bündler. Unsere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Sollten Sie einen Zugang zum IQ-Agrar PORTAL haben, können Sie die Korrekturmaßnamen auch hierüber einreichen.

Bitte bedenken Sie aufgrund der schlechten Bildqualität keine Fotos per Fax zu schicken! Beachten Sie, dass Auftragsbestätigungen oder ausschließlich eigene schriftliche Erklärungen als Nachweis i.d.R. nicht ausreichen.

Eine Kündigung ist jederzeit zu sofort oder unter Angabe eines Kündigungsdatums möglich. Bei Kündigungen, die bis zum 30.06. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle von IQ-Agrar eingehen und spätestens zum 01.07. wirksam werden, erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss von Seiten des Kunden unterschrieben sein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Folgende Tätigkeiten beschreibt einen QS-Bündler:

  • Bindeglied zwischen teilnehmenden Betrieben am QS-System und der QS GmbH
  • Registrierung des Betriebes in der QS-Datenbank
  • Bereitstellung von Unterlagen zur Auditvorbereitung
  • Organisation von unabhängigen Audits
  • Unterstützung und Datenpflege bei der Teilnahme an unterschiedlichen Monitoringprogrammen
  • Unterstützende Maßnahmen in der Tierseuchenbekämpfung, für das Krisenmanagement, für Lebensmittelinformationen und risikoorientierter Fleischuntersuchungen

Die Teilnahme am QS-System muss über einen QS-Bündler erfolgen.

Top 10-Mängel:

  1. Schädlingsmonitoring und –bekämpfung (Pläne und Dokumentation)
  2. Durchführung und Dokumentation der Eigenkontrolle
  3. Regelung der Kadaverlagerung und –abholung
  4. Ereignis- und Krisenmanagement
  5. Bezug u. Anwendung von Arznemitteln und Impfstoffen
  6. Umgang mit erkrankten und verletzten Tieren
  7. Stallböden (korrekte Vorgaben von QS einhalten)
  8. Betriebsdaten (Aktualität)
  9. Umsetzung der Bestandsbetreuung
  10. Zuordnung von Mischfuttermittel (lose Ware) zu VVVO
  • QS
  • QS-GAP
  • GLOBALG.A.P.
  • FIAS
  • VLOG
  • Initiative Tierwohl

Die tagesaktuelle Lieferberechtigung eines Standortes ist in der QS-Datenbank hinterlegt.

Eine Anleitung zur Kontrolle der Lieferberechtigung finden Sie hier.

Die tagesaktuelle Lieferberechtigung eines Standortes ist in der QS-Datenbank hinterlegt. Eine Anleitung zur Kontrolle der Lieferberechtigung finden Sie hier.

Wenn Sie einen Zugang zum IQ-Agrar PORTAL haben und IQ-Agrar ihr Bündler für das QS-System ist, so können Sie auch im Portal Ihre Lieferberechtigung überprüfen. Alle Informationen zum IQ-Agrar PORTAL finden Sie hier.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir stellen Ihnen gerne alle notwendigen Dokumente dafür zusammen.

Monitoring

Den neuen Tierarzt melden Sie uns bitte über die folgenden Formulare:

Freischaltung Antibiotikamonitoring - Schwein
Freischaltung Antibiotikamonitoring - Geflügel
Freischaltung Antibiotikamonitoring - Rind

Schicken Sie uns diese Formulare bitte ausgefüllt per E-Mail, Fax oder Post.

Sie können sich über die Funktion „Passwort vergessen“ im Login-Bereich ein neues Passwort zusenden lassen oder bei IQ-Agrar gerne ein neues Passwort anfordern. Hierfür einfach eine E-Mail an info@iq-agrar.de unter Angabe der VVVO-Nummer senden, mit der Bitte, ein neues Passwort für die QS-Plattform zu vergeben.

Die Briefe werden immer nach der Einstufung Anfang Februar, Mai, August und November verschickt.

Eine eine detaillierte Gegenüberstellung der beiden Systeme lesen Sie hier.

Teilnehmende Betriebe am Antibiotikamonitoring müssen einer halbjährlichen Meldepflicht ihres Antibiotikaeinsatzes nachkommen. Medikamente werden vom Tierarzt in der QS-Antibiotikadatenbank „VetProof“ eingetragen. Halbjahre ohne Einsatz müssen mit einer Nullmeldung versehen werden. Diese Meldungen können von Ihnen, Ihrem zuständigen Tierarzt oder uns als Bündler in der QS-Antibiotikadatenbank durchgeführt werden. Wünschen Sie, dass wir eine Nullmeldung für Sie durchführen, nutzen Sie bitte dafür das folgende Formular:

Erklärung über Zeiträume ohne Antibiotikaeinsatz

Initiative Tierwohl

IQ-Agrar ist der Bündler für folgende Programme der Initiative Tierwohl:

  • ITW-Schwein
  • ITW-Geflügel
  • ITW-Rind

Informations- und Anmeldedokumente dazu finden Sie hier.

Folgende Tätigkeiten beschreibt einen Bündler für die Initiative Tierwohl:

  • Anmeldung des Betriebes in der Datenbank
  • Information über eine Zu- oder Absage
  • Auf Wunsch Auditvorbereitung
  • Meldung der Tierbestandsbewegungen für Sauenhaltung und Ferkelaufzucht über das IQ-Agrar PORTAL

 

Wenn Sie bereits Zugangsdaten für das IQ-Agrar PORTAL haben (für die Schlachtdatenauswertung), können Sie dort auch Ihre Tierbestandsbewegungen melden, Sie benötigen keine extra Zugangsdaten. Ansonsten bekommen Sie Zugangsdaten nach der erfolgreichen Auditierung automatisch von uns zugeschickt. Wenn Ihnen diese nicht mehr vorliegen, fordern Sie bitte telefonisch oder per Mail Ihre Zugangsdaten erneut an.

Die Zugangsdaten zum IQ-Agrar PORTAL erhalten Sie rund 1-2 Wochen nach Ihrem ersten ITW-Audit. Im IQ-Agrar PORTAL können Sie dann unter anderem Ihren ITW-Status einsehen und Tierbestandsbewegungen melden.

Schlachtdaten

Bitte nutzen Sie das Formular „Datenfreigabe für Beratungsorganisationen IQ-Agrar PORTAL“ und schicken uns dieses ausgefüllt zu. Sie erhalten Einsicht auf jeden Landwirt, der für Ihre Organisation oder Ihnen als Berater freigeschaltet ist. Dafür muss der Landwirt nicht selbst Nutzer des Portals sein. Es reicht aus, dass die Organisation einen Zugang zum Portal verfügt.

Wichtig: Das Formular muss vom Landwirt unterzeichnet sein.

Datenfreigabe für Beratungsorganisationen IQ-Agrar PORTAL

 

 

Ja. Auf Ihrem Tablet können Sie das Portal direkt nutzen. Es hat eine optimierte Touch-Oberfläche. Für Ihr Smartphone bieten wir unsere App IQ-Agrar MOBIL, die App zum IQ-Agrar PORTAL, an. Der Zugang zur App ist in allen Schlachtdaten-Zugängen bereits enthalten.

Die Zugangsdaten werden binnen 7 Tagen nach der Anmeldung versendet. Wenn Sie eine schnellere Zustellung der Daten benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.

Die Verfügbarkeit der Daten ist abhängig vom einzelnen Schlachtbetrieb. Der Prozess kann bis zu 14 Tage dauern.

Folgende Schlachtunternehmen stellen, nach erfolgreicher Datenfreischaltung, automatisiert Schlachtdaten für unsere Nutzer zur Verfügung:

  • BMR in Garrel
  • Böseler Goldschmaus in Garrel
  • Brand/Schmitz in Lohne
  • Danish Crown in Essen (Oldenburg) und Teterow
  • Düringer in Loxstedt
  • EGO (Erzeugergemeinschaft Osnabrück) in Georgsmarienhütte
  • Jedowski in Unna
  • Leine-Fleisch in Laatzen
  • Manten in Geldern
  • Siemes in Viersen
  • Simon Fleisch in Wittlich
  • Tönnies in Rheda, Sögel, Weißenfels und Kellinghusen
  • Tummel in Schöppingen
  • VION in Altenburg, Crailsheim, Emstek und Perleberg
  • Westfleisch in Coesfeld, Hamm und Oer-Erkenschwick

Landwirte, die nicht an einen der oben genannten Schlachtbetriebe vermarkten, müssen die Bereitstellung der Daten selbstständig beim Datenlieferanten (Schlachtunternehmen, Händler/Lieferant) beantragen.

Der Datenschutz steht bei uns an erster Stelle. Ihre betrieblichen und persönlichen Daten sind ausschließlich für Sie als Landwirt über Ihren individuellen IQ-Agrar PORTAL Zugang sichtbar. Die Freigabe der Daten an Dritte wie beispielsweise Berater oder Beratungsorganisationen kann nur durch Ihre schriftliche Einwilligung erfolgen. In diesem Fall werden die zur Freigabe autorisierten Daten dem berechtigten Nutzer (Berater o.ä.) über einen eigenen Zugang zur Verfügung gestellt. Sie können auch jederzeit selber kontrollieren, wer Einsicht auf Ihre Daten hat. Dazu öffnen Sie im IQ-Agrar PORTAL Ihre Stammdaten und gehen auf den Menüpunkt „Dateneinsicht“.

Sie können jederzeit auf den erweiterten Zugang aufstocken. Senden Sie uns hierzu einfach ein neues Anmeldeformular mit der Buchung für den Zugang Landwirt PLUS per E-Mail, Fax oder Post zu.

Derzeit bieten wir auch die Möglichkeit den Zugang Landwirt PLUS 30 Tage kostenlos zu testen. Nach Ablauf dieser Zeit werden Sie automatisch wieder zurück gestuft. Hierfür können Sie uns gerne eine formlose E-Mail unter Angabe Ihres Benutzernamens senden.

Die Schlachtdaten werden auf Antrag des Landwirts in digitaler Form direkt vom Schlachtunternehmen an uns übermittelt. Wir verarbeiten diese Daten in der Regel automatisiert und machen sie so in Ihrem Portal-Zugang schnell verfügbar. In bestimmten Fällen ist eine manuelle Verarbeitung notwendig. Aber auch hier können wir Ihre Daten dank der hohen Qualität unserer technischen Systeme zeitnah im Portal darstellen.

Die Datenbereitstellung durch den Schlachthof erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung. Rückwirkende Daten werden durch die meisten Schlachthöfe nicht zur Verfügung gestellt. In diesen Fällen muss der Landwirt die Daten bei seinem Händler/Lieferanten anfordern.

Dies hängt im Wesentlichen von der Datenbereitstellung des jeweiligen Schlachtunternehmens ab. Im Mittel dauert es 1,5 Tage, bis die Daten im IQ-Agrar PORTAL einsehbar sind.

Ihre Daten befinden sich auf gesicherten Servern, die ihren Standort in speziellen Rechenzentren in Deutschland haben. Besonders in der Verarbeitung und Bereitstellung Ihrer Daten legen wir äußersten Wert auf sensiblen Umgang mit Informationen und gewährleisten ein besonders hohes Datenschutzniveau. In bestimmten Teilbereichen sind wir daher nach ISO 27001 auf der Basis des IT-Grundschutzes zertifiziert, dem höchsten Datensicherheitsstandard in Deutschland.

Der PLUS-Zugang erlaubt es den Landwirten im Vergleich zum BASIS-Zugang noch detailliertere Auswertungen z.B. für den Einfluss der Fütterung, der Ferkelherkunft oder des Verkaufsmanagements durchzuführen.

Auch für Berater oder Beratungsorganisationen wird zwischen einem BASIS- und PLUS-Zugang unterschieden. Der BASIS-Zugang eignet sich insbesondere für kleinere Beratungsorganisationen, die ihre Kunden im Hinblick auf Fütterung, Genetik oder Vermarktung beraten. Der Zugang Berater PLUS unterscheidet sich vom Berater BASIS-Zugang durch weitere Funktionen wie den Maskenvergleich, Betriebsvergleich und andere Funktionen.

Über die folgenden Links können Sie sich einen Überblick über beide Zugänge und die Unterschiede holen:

Zugänge für Landwirte

Zugänge für Berater

Black Box

Die Auswertungen des Systems Black Box sind nur in Kombination mit einem Landwirt BASIS oder Landwirt PLUS Zugang im IQ-Agrar PORTAL verfügbar. Alle Informationen rund um die Zugänge finden Sie über Zugänge für Landwirte oder Zugänge für Berater.

IQ-Agrar Service GmbH

Ansprechpartner für Fragen zu:

  • Anmeldung im System
  • Fehlenden Daten
  • Zugangsdaten
  • Bedienung
  • Feedback zum Portal

Mail:      Info@iq-agrar.de
Tel:        0541 600 288-80

LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW)

Ansprechpartner für Fragen zu:

  • Unterschiede zwischen Abrechnung und Wiegeprotokoll

Mail:      82-fleisch@lanuv.nrw.de
Tel.:        0201 7995 1519

Folgende Schlachtbetriebe nehmen am System Black Box teil:

  • B & C. Tönnies Fleischwerk GmbH & Co KG in Rheda-Wiedenbrück
  • Westfleisch SCE mbH, Fleischcenter in Coesfeld

IQ-Agrar PORTAL

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie Im Login-Bereich des IQ-Agrar PORTALs den Link „Passwort vergessen?“ unterhalb des Anmeldefensters anwählen. Dort geben Sie Ihre Kundennummer ein und erhalten per E-Mail unmittelbar einen Link durch den Sie ein neues Passwort hinterlegen können. Um diesen Service nutzen zu können, muss eine validierte (bestätigte) E-Mail-Adresse in Ihrem Kundenkonto hinterlegt sein.

Haben Sie Ihre Kundennummer vergessen? Fordern Sie bitte telefonisch oder per Mail Ihre Zugangsdaten erneut an.

Wenn Ihnen Auswertungen im IQ-Agrar PORTAL unvollständig ausgedruckt werden, kann es sein, dass der Hintergrunddruck in Ihrem Browser deaktiviert ist. Wir haben Ihnen in dem folgenden Handbuch Anleitungen für unterschiedliche Browser zusammengestellt:

Eine Kündigung ist jederzeit zu sofort oder unter Angabe eines Kündigungsdatums möglich. Damit für das Folgejahr keine Jahresgebühr erhoben wird, muss die Kündigung bis zum 31.12. des laufenden Jahres in der Geschäftsstelle von IQ-Agrar eingegangen sein. Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss von Seiten des Kunden unterschrieben sein. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.

Ja. Auf Ihrem Tablet können Sie das Portal direkt nutzen. Es hat eine optimierte Touch-Oberfläche. Für Ihr Smartphone bieten wir unsere App IQ-Agrar MOBIL, die App zum IQ-Agrar PORTAL, an. Der Zugang zur App ist in allen Schlachtdaten-Zugängen bereits enthalten.

Im IQ-Agrar PORTAL können Sie neben Schlacht- und Befunddaten auch detaillierte Informationen aus anderen Bereichen, wie den QS-Status, Ergebnisse des Antibiotika- bzw. Salmonellenmonitorings oder Informationen zur Initiative Tierwohl sehen.

Ja, der Funktionsumfang des Portals sowie der App wird laufend erweitert. Vorschläge für neue Funktionen und Verbesserungsvorschläge können Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen.

IQ-Agrar MOBIL

Die App läuft auf den folgenden Betriebssystemen:

  • Android ab Version 4.4
  • Apple ab Version 10.0

Nein, die App ist eine Version des IQ-Agrar PORTALs speziell für Smartphones. Mit dem Tablet können Sie das Portal direkt nutzen, es hat eine optimierte Touch-Oberfläche.

Die App ist in den Schlachtdaten-Zugängen Landwirt BASIS und Landwirt PLUS bereits enthalten, es entstehen keine Zusatzkosten.

Wenn gültige Login-Daten für das IQ-Agrar PORTAL vorhanden sind, werden keine neuen Zugangsdaten benötigt. Sie können sich mit diesen Daten auch in der App anmelden.

Die App richtet sich speziell an Landwirte (Kunden der IQ-Agrar Service GmbH) und erfordert eine Anmeldung mit gültigen Login-Daten des IQ-Agrar PORTALs. IQ-Agrar MOBIL ist in den Zugängen Landwirt BASIS & PLUS enthalten.

Ja, der Funktionsumfang des Portals sowie der App wird laufend erweitert. Vorschläge für neue Funktionen und Verbesserungsvorschläge können Sie uns gerne per E-Mail zukommen lassen.

IQ-Agrar App

Kontakt

IQ-Agrar Service GmbH
Iburger Straße 225
49082 Osnabrück

Tel.: 0541 600288-80
Fax: 0541 600288-90
E-Mail: info@iq-agrar.de

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Geschäftszeiten

Montag – Donnerstag
08:30 Uhr – 12:00 Uhr
13:00 Uhr – 16:30 Uhr

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