Initiative Tierwohl

Im Jahr 2015 startete die von Landwirten und Verbrauchern erwartete Initiative Tierwohl (ITW). In dieser Initiative setzen sich Unternehmen und Verbände der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels gemeinsam für eine tiergerechtere und nachhaltigere Fleischerzeugung ein. Als ITW-Bündler organisiert IQ-Agrar die Teilnahme der Landwirte vom Registrierungsverfahren bis zur Auditierung. Daneben gehört es zu den Aufgaben, die Landwirte im Vorfeld über die Inhalte und Umsetzung der Teilnahme an der Initiative zu informieren.

Lebensmittelketten

€/Jahr

IQ-Agrar – Bündler für die Initiative Tierwohl

  • Bündler für die Inititative Tierwohl der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH
  • Stammdatenpflege
  • Meldungen von Tierbestandsbewegungen im IQ-Agrar PORTAL
  • Marktneutralität
  • Kompetente Auditvorbereitung
  • Kostenvorteile bei der Auditierung

Aktuelles

ITW Rind

Kriterien und Dokumente

In der Initiative Tierwohl Rind können Rindermäster, Kälbermäster und Milchviehhalter (letztere nur in Bezug auf Fleischproduktion: Schlachtkühe) teilnehmen. In dem vorgesehenen Marktmodell kann eine Nämlichkeit ab der Mast gewährleistet werden. Die Finanzierung erfolgt entlang der Wertschöpfungskette vom Lebensmitteleinzelhandel/Gastronomie über die Fleischwirtschaft.

Anbei finden Sie alle wichtigen Unterlagen zu den Kriterien und einer Teilnahme:

Rindermast

Kälbermast

Milchviehhaltung

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

25. Februar 2022

ITW- Fortbildungsveranstaltungen

Teilnehmer der Initiative Tierwohl müssen in der neuen Programmphase 2021-2023 einen Nachweis für das neue Kriterium „Fortbildung“ erbringen. Für den Erhalt eines Nachweises bieten wir Schweinehaltern einschlägige, fachspezifische Fortbildungsveranstaltungen online über Zoom an. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

01. Januar 2022

ITW: Gesetzliches Beschäftigungsmaterial

Anforderungen an Beschäftigungsmaterial in der ITW

Mit den Änderungen der Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung ändern sich auch die Anforderungen der Initiative Tierwohl an das Beschäftigungsmaterial. In den Kriterienkatalogen der ITW steht dem ITW-Raufutter das gesetzlich geforderte Beschäftigungsmaterial gegenüber: „Das Raufutter muss ein anderes Material sein als das gesetzlich geforderte Beschäftigungsmaterial (z.B. Stroh und Heu; verschiedene Strohsorten gelten als ein Material). Zudem müssen das Raufutter und das Beschäftigungsmaterial getrennt (z.B. nicht über gemeinsame Raufe für Heu und Stroh) angeboten werden.“

Dementsprechend gelten für das Beschäftigungsmaterial im Rahmen der ITW (abweichend von den Anforderungen im QS-System) die gesetzlichen Anforderungen. Die Erläuterungen wurden dementsprechend umfassend ergänzt:

Erläuterungen zum Kriterienkatalog Schweinemast (2021-2023)
Erläuterungen zum Kriterienkatalog Ferkelaufzucht (2021-2023)
Erläuterungen zum Kriterienkatalog Sauenhaltung (2021-2023)

Die Erläuterungen sind seit dem 1. Januar 2022 gültig. Dazu folgender Hinweis: die Bewertung des Beschäftigungsmaterials läuft unter dem Basiskriterium 3.2.14. Dies bedeutet, dass die Vereinbarung einer Korrekturmaßnahme möglich ist, sollte es geringfügige Abweichungen beim Beschäftigungsmaterial geben.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

01. Januar 2022

Umgang mit Leerständen im QS- und ITW-System über einen längeren Zeitraum

Die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflussen auch die Schweinehalter in Ihren weiteren betrieblichen Ausrichtungen. Bei einer betrieblichen Umstrukturierung sind viele Details zu beachten und viele Änderungen zu melden. Falls eine längere Leerstandszeit geplant ist, sollten Sie sich im Vorfeld um einige Angelegenheiten kümmern. Häufig steht bei dieser Informationskette der Bündler für das QS- oder ITW-System nicht an erster Stelle, dabei ist es enorm wichtig, sich an diesen zu wenden. Wir erklären warum:

ITW-System
Lange Leerstände oder sogar eine mögliche Aufgabe der Schweinehaltung führen bei der Teilnahme an der Initiative Tierwohl immer wieder zu Problemen. Jeder Betrieb, der die Teilnahme an der ITW beendet, benötigt ein abschließendes Bestätigungsaudit. Wenn die Frage im Raum steht, ob nach einem Leerstand überhaupt wieder Tiere eingestallt werden, ist ein vorsorgliches Audit ratsam. Häufig kann das ohnehin anstehende Bestätigungsaudit dafür frühzeitig herangezogen werden. Eine Auditierung kann jedoch nur erfolgen, solange Tiere im Stall sind. Melden Sie sich daher zeitnah vor der letzten Ausstallung bei Ihrem Bündler, um den weiteren Verlauf zu besprechen.

QS-System
Im QS-System ist die Meldung eines Leerstands von großer Bedeutung für das verpflichtende Salmonellenmonitoring. Um möglicherweise drohende Liefersperren zu verhindern, sollte der Leerstand umgehend nach Wiederaufstallung bei dem Bündler gemeldet werden. Die Meldung bewirkt bei der Quartalskategorisierung eine Verlängerung des Beprobungszeitraums (auf max. 5 Quartale). Ein Leerstand umfasst min. 30 Tage, bis maximal 6 Monate und kann nur einmal innerhalb von zwölf Monaten gemeldet werden. Die Teilnahme am QS-System bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen. Unabhängig von dem gemeldeten Leerstand muss für die Salmonellenkategorisierung das betriebsindividuelle Probensoll erfüllt werden, welches Sie den Quartalsinformationen des Bündlers entnehmen können. Ist das aktuelle Probensoll nicht erreicht, müssen weitere Maßnahmen – wie bspw. die Blutprobenziehung vor der nächsten Vermarktung – ergriffen werden.
Ist im Vorfeld absehbar, dass ein Standort länger als 6 Monate keine Mastschweine halten wird, kann über eine vorrübergehende Abmeldung vom QS-System nachgedacht werden. Dies sollte jedoch immer betriebsindividuell und in Absprache mit dem Bündler beurteilt werden.

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

22. April 2022

Initiative Tierwohl: Registrierungsphase Ferkelaufzucht

Ferkelaufzüchter haben seit September 2022 erneut die Möglichkeit, sich zur Initiative Tierwohl anzumelden. Die Betriebe können sich mit dem frühestmöglichen Umsetzungszeitpunkt 01.11.2022 und dem spätestmöglichen Umsetzungszeitpunkt 30.04.2023 zur Teilnahme anmelden. Die Laufzeit der Teilnahme ist auf den 30.06.2024 begrenzt.

Anmeldungen können ab dem 01.09.2022 vorgenommen werden. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Anmeldung müssen uns die Anmeldeunterlagen bis zum 25.09.2022 vorliegen. Für die Zulassung in der Programmphase 2021-2023 muss zunächst eine Budgetprüfung stattfinden. Sollte es zu einer Überzeichnung des Budgets kommen, entscheidet ein Losverfahren. Die Rückmeldung, ob ein Betrieb zur Teilnahme zugelassen wurde, erfolgt voraussichtlich Mitte/Ende Oktober.

Voraussetzung für die Auszahlung des Tierwohlentgeltes ist die Lieferung an einen ITW-Mäster. Das bedeutet, dass die Ferkelaufzuchtbetriebe bereits frühzeitig und vor der Teilnahme an der ITW auf ihren Abnehmer zugehen müssen, um diese Voraussetzung erfüllen zu können. Dieser Schritt der Initiative Tierwohl soll dazu beitragen, die Kette zwischen der Mast und der Ferkelaufzucht zu schließen, um ab 2024 eine Nämlichkeit ab der Geburt gewährleisten zu können und eine durchgängige Finanzierung über den Markt zu ermöglichen.

Die Tierhalter erhalten ein Tierwohlentgelt von 3,57 € je Ferkel, das nachweislich an einen ITW-Mäster vermarktet wurde. Eine Andienungspflicht an einen ITW-Mäster besteht nicht. Die rechtmäßige Auszahlung des Entgelts für Ferkel, die an einen ITW-Mäster vermarktet werden, wird im Audit anhand des neuen Kriteriums „Vermarktung an ITW-Mäster“ überprüft.

Anmeldung Ferkelaufzucht neue Registrierungsphase ab 01.11.2022
Fragenkatalog Schweinehaltung (2021-2023)
Handbuch Kriterienkatalog Ferkelaufzucht (2021-2023)
Erläuterungen zum Kriterienkatalog Ferkelaufzucht (2021-2023)
Kurzanleitung zu Überprüfung der ITW-Lieferberechtigung

Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.

26. Juli 2022

IQ-Agrar App

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