Qualitätssicherung
In der Agrar- und Ernährungswirtschaft ist heute die Gewährleistung der Prozesssicherheit eine Grundvoraussetzung für den Marktzugang. Dabei regeln über alle Erzeugungsstufen verschiedene Standards, teilweise mit gegenseitiger Anerkennung, die einzuhaltenden Vorgaben. In Deutschland nimmt dabei das QS-System eine herausgehobene Stellung ein. Mit der Einbindung aller in der Lebensmittelkette beteiligten Produktionsstufen – vom Stall und Acker bis zur Verkaufstheke – garantiert es Sicherheit und Transparenz in der Erzeugung von Lebensmitteln.
IQ-Agrar organisiert die Teilnahme an Systemen für Qualitätssicherung marktneutral. Dazu zählen das QS-System, aber auch die Zertifizierung nach dem Standard GLOBALG.A.P. und weitere Systeme (FIAS, Regionalfenster). Alle Dienstleistungen können von den Kunden ohne Einschränkungen in Einkauf oder Vermarktung zu günstigen Konditionen genutzt werden.
Organisationen
Betriebe
IQ-Agrar – Bündler für das QS-System
- Bündler im System QS – Qualität und Sicherheit GmbH für alle Standards der Erzeugerstufe
- Partner für über 15.000 Betriebe und rund 200 Organisationen
- Dienstleister für das gesamte Bundesgebiet
- Marktneutralität
- Kostenvorteile im Rückstands- und Futtermittelmonitoring
- Dienstleister für zusätzliche Zertifizierungen
- Kostengünstige Kombi-Audits verschiedener Standards
- Kompetente Interessenvertretung
- Bündler für die Initiative Tierwohl

Lieferberechtigung prüfen
Die tagesaktuelle Lieferberechtigung eines Standortes ist in der QS-Datenbank hinterlegt und muss bei jeder Lieferung (Tierzukauf, Tiertransport, Misch- und Einzelfuttermittel, Vormischungen und Zusatzstoffe) abgefragt werden.
Eine Anleitung zur Kontrolle der Lieferberechtigung finden Sie hier.
12. März 2020
Umgang mit Leerständen im QS- und ITW-System über einen längeren Zeitraum
Die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen beeinflussen auch die Schweinehalter in Ihren weiteren betrieblichen Ausrichtungen. Bei einer betrieblichen Umstrukturierung sind viele Details zu beachten und viele Änderungen zu melden. Falls eine längere Leerstandszeit geplant ist, sollten Sie sich im Vorfeld um einige Angelegenheiten kümmern. Häufig steht bei dieser Informationskette der Bündler für das QS- oder ITW-System nicht an erster Stelle, dabei ist es enorm wichtig, sich an diesen zu wenden. Wir erklären warum:
ITW-System
Lange Leerstände oder sogar eine mögliche Aufgabe der Schweinehaltung führen bei der Teilnahme an der Initiative Tierwohl immer wieder zu Problemen. Jeder Betrieb, der die Teilnahme an der ITW beendet, benötigt ein abschließendes Bestätigungsaudit. Wenn die Frage im Raum steht, ob nach einem Leerstand überhaupt wieder Tiere eingestallt werden, ist ein vorsorgliches Audit ratsam. Häufig kann das ohnehin anstehende Bestätigungsaudit dafür frühzeitig herangezogen werden. Eine Auditierung kann jedoch nur erfolgen, solange Tiere im Stall sind. Melden Sie sich daher zeitnah vor der letzten Ausstallung bei Ihrem Bündler, um den weiteren Verlauf zu besprechen.
QS-System
Im QS-System ist die Meldung eines Leerstands von großer Bedeutung für das verpflichtende Salmonellenmonitoring. Um möglicherweise drohende Liefersperren zu verhindern, sollte der Leerstand umgehend nach Wiederaufstallung bei dem Bündler gemeldet werden. Die Meldung bewirkt bei der Quartalskategorisierung eine Verlängerung des Beprobungszeitraums (auf max. 5 Quartale). Ein Leerstand umfasst min. 30 Tage, bis maximal 6 Monate und kann nur einmal innerhalb von zwölf Monaten gemeldet werden. Die Teilnahme am QS-System bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen. Unabhängig von dem gemeldeten Leerstand muss für die Salmonellenkategorisierung das betriebsindividuelle Probensoll erfüllt werden, welches Sie den Quartalsinformationen des Bündlers entnehmen können. Ist das aktuelle Probensoll nicht erreicht, müssen weitere Maßnahmen – wie bspw. die Blutprobenziehung vor der nächsten Vermarktung – ergriffen werden.
Ist im Vorfeld absehbar, dass ein Standort länger als 6 Monate keine Mastschweine halten wird, kann über eine vorrübergehende Abmeldung vom QS-System nachgedacht werden. Dies sollte jedoch immer betriebsindividuell und in Absprache mit dem Bündler beurteilt werden.
Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.
22. April 2022
NEU: QS-Antibiotikamonitoring für Rindermastbetriebe
Verpflichtende Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring für Rindermastbetriebe
Aufgrund der Revisionen ist ab dem 01.01.2023 die Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring neben schweine- und geflügelhaltenden Betrieben ab sofort auch für Rindermäster verpflichtend. Bitte schicken Sie uns die Freischaltungserklärung für Ihren Tierarzt zeitnah zu, damit die Stammdaten und der Tierarzt entsprechend hinterlegt werden können. Fehlende Daten können zu einer Liefersperre im QS-System führen. Nutzen Sie für die Freischaltung bitte das folgende Dokument: Freischaltung Antibiotikamonitoring - Rind
Bitte sprechen Sie Ihren Tierarzt darauf an, dass Antibiotikaabgaben ab dem 01.01.2023 regelmäßig, spätestens im Januar und Juli des jeweiligen Jahres an die QS-Antibiotikadatenbank gemeldet werden müssen. Sollten keine Antibiotika eingesetzt worden sein, ist eine Nullmeldung nach Halbjahresabschluss in der QS-Antibiotikadatenbank vorzunehmen. Dies kann durch Ihren Tierarzt erfolgen oder nutzen Sie die Erklärung über Zeiträume ohne Antibiotikaeinsätze und senden uns diese zu: Erklärung über Zeiträume ohne Antibiotikaeinsatz
Die Betriebe werden automatisch in der QS-Antibiotikadatenbank angemeldet. In Zukunft wird quartalsweise ein Informationsschreiben mit den Auswertungen des QS-Antibiotikamonitorings an alle Rindermäster verschickt.
Die Teilnahme am Antibiotikamonitoring im Bereich Milchviehhaltung, Fresseraufzucht und Mutterkuhhaltung ist freiwillig.
Haben Sie hierzu Fragen, kontaktieren Sie uns gerne.
23. Dezember 2022
Kontakt
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Iburger Straße 225
49082 Osnabrück
Tel.: +49 (0) 541 / 600 288 80
Fax: +49 (0) 541 / 600 288 90
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