Der Landwirt kann dem Berater Lese- und Schreibrechte für die Mastgruppe erteilen und entscheidet so selbst, ob der Berater die Mastgruppe lediglich einsehen oder auch bearbeiten kann.
Der Landwirt kann dem Berater Lese- und Schreibrechte für die Mastgruppe erteilen und entscheidet so selbst, ob der Berater die Mastgruppe lediglich einsehen oder auch bearbeiten kann.