Unterschied zwischen dem QS-Antibiotikamonitoring und dem Staatlichen Antibiotikamonitoring

 HITQS
Welche Datenbank?TAM (staatliche Datenbank)VetProof (QS-Antibiotikadatenbank)
Wer meldet?Alle Betriebe mit Masttieren (asugenommen Rindermast); Mastbetriebe oberhalb der Bestandsuntergrenzen (z.B. >250 Mastschweine)Sämtliche Betriebe mit Geflügel, Schweinen sowie Mastrindern und -kälbern im QS-System; unabhängig von der Bestandsgröße
Wer meldet welche Daten?

Nutzungsart und Bestandsveränderung: Tierhalter; kann z.T. „Dritte“ beauftragen (z.B. Tierarzt, QS)

Angewendete und verschriebene Antibiotika: Tierarzt (ausschließlich)

Stammdaten: Tierhalter/Bündler

Angewendete und verschriebene Antibiotika: Tierarzt (ausschließlich)

Wie oft wird ausgewertet?KalenderhalbjahrKalenderhalbjahr; dazwischen Trendmeldung
Was ist die Bewertungsgrundlage?

Therapiehäufigkeit auf Grundlage der Ø Bestandsgröße

Bewertungsgrundlage: Antibiotische Wirkstoffe

Therapieindex auf Grundlage der Anzahl Ø belegter Plätze

Bewertungsgrundlage: Antibiotische Wirkstoffe & kritische Antibiotika

Berechnung Therapiehäufigkeit/ TherapieindexΣ [(Anzahl behandelte Tiere) x (Anzahl Wirkungstage)] / Ø Anzahl gehaltener Tiere pro HalbjahrΣ (Anwendungsdauer inklusive Wirktage x Anzahl Wirkstoffe x Anzahl behandelter Tiere) / Ø Tierplatzzahl
Kennzahlen
  • Kennzahl 1 (Median)
  • Kennzahl 2 (3. Quartil)
  • Keine Festlegung, Orientierung am Ø aller Betriebe, Kennzahl 1 und 2
  • Differenzierung aller Antibiotika und Kritische Antibiotika
Wer führt eine Null-Meldung durch?

Der Landwirt oder Tierarzt, wenn in einem Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden.

obligatorisch

Der Landwirt, Tierarzt oder der Bündler, wenn in einem Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden.

obligatorisch