Systemgebühren QS


IQ-Agrarservice erbringt im Rahmen der QS-Teilnahme für die angeschlossenen Betrieben folgende Dienstleistungen:

  • Anmeldung und Registrierung
  • Organisation der neutralen QS-Auditierung sowie die Zertifizierung nach QS-GAP und GLOBALGAP
  • Bereitstellung der Auditergebnisse und Freischaltung des Betriebes im QS-System
  • Futtermittel- und Rückstandsanalytik sowie Untersuchung auf Quarantänekrankheiten
  • Salmonellenmonitoring
  • Entrichtung von QS-Lizenzgebühren
  • Bereitstellung der jährlichen Eigenkontrollcheckliste
  • Informationen über Neuerungen und Änderungen im jeweiligem System/Produkt

Alle diese Dienstleistungen werden unabhängig von der Vermarktung bereitgestellt. Abrechnungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr. Änderungen in der Einstufung haben zum nächsten Abrechnungszeitpunkt eine geänderte Systemgebühr zur Folge.



Bereich Tierhaltung

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.


1. Erst-Audit (einmalig)
200,00 €

2. Fortlaufende Jahresgebühren allgemein
QS-Standard I 110,00 €
Prüfung alle 3 Jahre
QS-Standard II 145,00 € Prüfung alle 2 Jahre
QS-Standard III 180,00 € Prüfung jährlich
  • Die Einstufung in den jeweiligen QS-Standard ist abhängig vom Ergebnis des QS-Audits.

  • Kombibetrieben mit mehreren Tierarten und Betrieben mit mehreren Betriebsstätten (VVVO-Nummern) wird für die zweite und jede weitere Tierart bzw. Betriebsstätte ein Rabatt von 50 % auf die Systemgebühr für das Erst-Audit und die fortlaufenden Jahresgebühren gewährt.

  • Die fortlaufenden Jahresgebühren werden erstmalig im Jahr nach dem Erstaudit erhoben.

  • Eine Kündigung der QS-Teilnahme ist ohne Frist möglich. Bei bis zum 30.06. des laufenden Jahres eingehenden Kündigungen erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


3. Sonstige Kosten

  • Findet (bei Futter-Selbstmischern) eine Futtermittelprobenahme und -analyse statt, fallen einmalig Kosten in Höhe von 70,00 € an.

  • Die ausschließliche Teilnahme am Salmonellenmonitoring wird jährlich mit 50,00 € berechnet.

  • Die Übernahme eines Betriebes von einem anderen Bündler infolge eines Bündlerwechsels bei einer bestehenden QS-Zulassung und die dadurch bedingte Auditübertragung wird mit einem Kostenbeitrag von einmalig 50,00 € berechnet.

  • Für die Durchführung einer Betriebsteilung (durch die Anmeldung weiterer VVVO-Nummern) und die dadurch bedingte Übertragung des Auditergebnisses und Freischaltung der Betriebsstätte wird einmalig ein Betrag von 50,00 € in Rechnung gestellt.

  • Bei der Bestellung eines Systemordners mit Formularen, Richtlinien und Register werden 18,00 € für den Bereich einzelne Tierart berechnet, der Bereich mehrere Tierarten kostet 20,00 €. Zudem werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.


Systemgebühren QS Tier


Bereich Obst/Gemüse und Kartoffeln

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.


1. Erst-Audit (einmalig)
QS-Programm 200,00 €
QS-GAP-Programm 350,00 €
GLOBALGAP 350,00 €
QS+GLOBALGAP 400,00 €

2. Fortlaufende Jahresgebühren allgemein
QS-Standard I 110,00 €
Prüfung alle 3 Jahre
QS-Standard II 145,00 € Prüfung alle 2 Jahre
QS-Standard III 180,00 € Prüfung jährlich
QS-GAP 300,00 € Prüfung jährlich
GLOBALGAP 300,00 € Prüfung jährlich
QS + GLOBALGAP 350,00 € Prüfung jährlich
  • Die Einstufung in den jeweiligen QS-Standard ist abhängig vom Ergebnis des QS-Audits.

  • Kombibetrieben mit mehreren Tierarten und Betrieben mit mehreren Betriebsstätten (VVVO-Nummern) wird für die zweite und jede weitere Tierart bzw. Betriebsstätte ein Rabatt von 50 % auf die Systemgebühr für das Erst-Audit und die fortlaufenden Jahresgebühren gewährt.

  • Die fortlaufenden Jahresgebühren werden erstmalig im Jahr nach dem Erstaudit erhoben.

  • Eine Kündigung der QS-, QS-GAP- und QS-GLOBLGAP-Teilnahme ist ohne Frist möglich. Bei bis zum 30.06. des laufenden Jahres eingehenden Kündigungen erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


3. Sonstige Kosten

  • Die entstehenden Kosten für das Rückstandsmonitoring und die Untersuchung auf Quarantänekrankheiten sind in der Gebührenaufstellung nicht enthalten und werden ggf. zusätzlich berechnet.

  • Die Übernahme eines Betriebes von einem anderen Bündler infolge eines Bündlerwechsels bei einer bestehenden QS-, QS-GAP- oder  QS + GLOBALGAP-Zulassung und die dadurch bedingte Auditübertragung wird mit einem Kostenbeitrag von einmalig 50,00 € berechnet.

  • Für die Durchführung einer Betriebsteilung (durch die Anmeldung weiterer OGK-Nummern) und die dadurch bedingte Übertragung des Auditergebnisses und Freischaltung der Betriebsstätte wird einmalig ein Betrag von 50,00 € in Rechnung gestellt.

  • Bei der Bestellung eines Systemordners mit Formularen, Richtlinien und Register werden 25,00 € für den Bereich OGK berechnet. Zudem werden die Versandkosten in Rechnung gestellt.


Systemgebühren QS OGK


Bereich Tiertransport

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.


1. Erst-Audit (einmalig)
Gruppenaudit 100,00 €
Einzelaudit im Unternehmen 200,00 €

2. Lizenzgebühren (einmalig)
50,00 €

3. Fortlaufende Jahresgebühren allgemein
QS-Standard I (Gruppenaudit) 50,00 €
Prüfung alle 3 Jahre
(Einzelaudit im Unternehmen) 110,00 €
QS-Standard II (Gruppenaudit) 75,00 € Prüfung alle 2 Jahre
(Einzelaudit im Unternehmen) 145,00 €
QS-Standard III (Gruppenaudit) 100,00 € Prüfung jährlich
(Einzelaudit im Unternehmen) 180,00 €
  • Die Einstufung in den jeweiligen QS-Standard ist abhängig vom Ergebnis des QS-Audits.

  • Die fortlaufenden Jahresgebühren werden erstmalig im Jahr nach dem Erstaudit erhoben.

  • Eine Kündigung der QS-Teilnahme ist ohne Frist möglich. Bei bis zum 30.06. des laufenden Jahres eingehenden Kündigungen erfolgt keine Erhebung der Jahresgebühr. Die Kündigung bedarf der Schriftform.


3. Sonstige Kosten

  • Bei der Bestellung eines Aufkleber Tiertransport zum Anbringen an die Fahrzeuge werden 20,00 € berechnet. Zudem werden die Versandkosten in Rechnung gestellt. Der Erwerb des Aufklebers ist jedoch nur mit gültiger Zulassung möglich.


Systemgebühren QS Tiertransport